SGP SehrGuterpreis GmbH
Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen aufmerksam, bevor Sie die Website www.sehrguterpreis.de und die auf diesen angebotenen Dienste nutzen. Durch die Nutzung unserer Website bzw. unserer Dienste erklären Sie Ihr Einverständnis, an diese Geschäftsbedingungen gebunden zu sein.
Die Website www.sehrguterpreis.de (nachfolgend „Website“) wird von der SGP SehrGuterPreis GmbH, Maybachstraße 37 51381 Leverkusen (AG Köln, HRB 114024 In Gründung ) (nachfolgend “SGP”) betrieben.
Die App(iOS/Android) (nachfolgend „App“) wird nicht selbst von SGP betrieben, sondern von einem mit SGP verbundenen Unternehmen.
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (nachfolgend “SGP-AGB”) gelten für die Nutzung der App und der auf diesen angebotenen Dienstleistungen oder Dienste (nachfolgend zusammen „Dienste“). Soweit Nutzern der App oder Nutzern der Dienste (nachfolgend gemeinsam „Nutzer“) auf der Website Dienste angeboten werden oder für diese verfügbar sind, gelten für die Dienste diese SGP-AGB nur insoweit, wie auf der Website oder der App angegeben.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen eines Nutzers haben keine Geltung.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche abgeschlossenen Vermittlungsverträge zwischen der SGP und dem Käufer (Auftraggebern) und Verkäufer. Die Geltung dieser SGP-AGB wird von den Kunden mit Abschluss des Vermittlungsvertrages als verbindlich anerkannt. Der Käufer bezahlt die Courtage, für den Verkäufer ist das Fahrzeug courtagefrei.
Der Funktionsumfang der App kann sich je nach Betriebssystem unterscheiden. Die Funktionen sind im jeweiligen App Store wie z. B. iTunes, Google Play etc. (nachfolgend für alle „App Store“) beschrieben. Die Hardware- und Firmware-Anforderungen zum Betreiben der App auf Endgeräten sind im App Store aufgeführt.
Aktualisierungen von Apps wird SGP im gesetzlich erforderlichen Umfang entsprechend § 327f BGB bereitstellen. Darüber hinausgehende Aktualisierungen behält sich SGP nach eigenem Ermessen vor.
Damit der Nutzer mit Hilfe der App aktuelle Inhalte auf sein Gerät laden kann, setzt SGP eine stabile Internet-Verbindung des Endgeräts des Nutzers voraus. Nach dem Download von Inhalten innerhalb einer App kann der Nutzer die Inhalte unabhängig von einer Internet-Verbindung (offline) nutzen.
SGP behält sich das Recht vor, eine App jederzeit in einer dem Nutzer zumutbaren Art und Weise zu ändern, z.B. um diese weiter zu entwickeln und qualitativ zu verbessern. Dies gilt sowohl für technische als auch inhaltliche Weiterentwicklungen.
Die SGP vermittelt Kaufverträge für Fahrzeuge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Der Vermittlungsvertrag kommt durch den von beiden Seiten unterschriebenen Vermittlungsvertrag zustande. Der Kunde erhält eine Durchschrift des Vertrages.
Der Kaufvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande. SGP wird nicht Teil des Kaufvertrages. SGP überprüft in diesem Zusammenhang auch nicht die Wirksamkeit und die im Kaufvertrag vereinbarten Inhalte. Eine Sachmängelhaftung wird von beiden Parteien (Verkäufer oder SGP) nicht übernommen.
SGP vermittelt das Fahrzeug nur zu dem festgesetzten Letztenpreis. Die Ermittlung des Marktwertes dient der Orientierung des Kunden, ist jedoch kein verbindlicher Verkaufspreis. Die SGP inseriert das Fahrzeug in der angebotenen App. Der Umfang dieser Tätigkeit liegt im Ermessen von der SGP. Das Fahrzeug wird ausschließlich als Gewerblichen Käufern angeboten. Eine Fahrzeugaufbereitung und ein Gebrauchtwagenzertifikat durch einen Sachverständigen ist gegen Rechnung möglich. Das Kundenfahrzeug wird nur in der App präsentiert und steht so potentiellen Käufern zur Besichtigung zur Verfügung. SGP organisiert alle Termine für den Transport und begleitet den Verkauf bis zum Abschluss des gültigen automatisch generierten Kaufvertrages. Eine Erfolgs- oder Vermittlungsgarantie oder eine Sachmängelhaftung wird nicht übernommen.
Der Verkäufer ist allein verantwortlich dafür, dass die für einen Käufer erforderlichen Fahrzeugangaben wahrheitsgemäß und vollständig im Verkäufer-Formular gemacht werden. Dies beinhaltet insbesondere alle verkehrstechnischen Eigenschaften sowie etwaig vorhandene bekannte und versteckte Mängel. Der Verkäufer sichert in diesem Zusammenhang zu, Eigentümer des Fahrzeuges und damit verfügungsberechtigt zu sein. Kommt ein Kaufvertrag trotz erfolgreicher Vermittlung aufgrund von vorsätzlich verschwiegenen wesentlichen Eigenschaften oder unbekannten Eigenschaften des Fahrzeuges nicht zustande, so ist SGP berechtigt, Stornogebühren in Höhe von 50% der Courtage zu verlangen. Diese Regelung der Stornogebühren zählt auch bei einer 30 tägigen berechtigten Stornierung des Kaufvertrages seitens des Käufers, z.B. wegen nachträglich festgestellten Unfallschadens und/oder erheblichen technischen Mängeln.
Nach Abschluss des Kaufvertrags fällt eine Courtage für die SGP an. Eine Vertragsbeziehung zwischen der SGP und dem potentiellen Verkäufer eines Fahrzeuges wird nicht eingegangen. Die Courtage richtet sich nach Aufwand und Fahrzeugwert, diese wird mit Vertragsabschluss festgesetzt. Die SGP ist ausschließlich als Vermittler tätig und übernimmt für die Fahrzeuge keine Gewährleistung. Die SGP wird zusätzlich von Kunden gewünschte Dienstleistungen in Rechnung stellen. Diese Kosten werden mit dem Kunden im Vorwege besprochen. Sollte dieser Vermittlungsauftrag seitens des Käufers storniert werden, so ist die SGP berechtigt, eine Service-Pauschale von € 100,- zu berechnen.
Bei einer erfolgreichen Vermittlung durch die SGP werden diese Kosten nicht in Rechnung gestellt.
Nach Abschluss des Kaufvertrages rechnet die SGP mit dem Käufer die Courtage ab.
Die vereinbarte Courtage ist sofort zu begleichen.
Die SGP hält sich das Recht vor Nutzer zu sperren, wenn die Courtage nach Aufforderung nicht gezahlt wird.
Die Sonderdienstleistung z.B. Fahrzeugaufbereitung, Reparaturen, Transporte etc. werden in separaten Posten in Rechnung gestellt. Alle genannten Preise inkl. MwSt.
Die SGP haftet wegen Verletzung vertraglich geregelter Pflichten lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist beschränkt auf die typischen unvorhersehbaren Schäden. Ausgeschlossen ist die Haftung in jedem Fall für etwaige Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer. Anspruchsgegner für derartige Sachmängel o.ä. sind allein der Verkäufer. Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht, sofern gesetzliche zwingende Regelungen dem entgegenstehen.
Die SGP behält sich vor, nach Ablauf von maximal zwei Wochen das Fahrzeug aus der Vermittlung herauszunehmen und den Vertrag außerordentlich kündigen. Die Kosten der Rückführung des Fahrzeuges trägt in diesem Falle der Verkäufer (Besitzer).
Verantwortliche Stelle und Diensteanbieter ist die SGP SehrGuterPreis GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Registernummer HRB 114024, Maybachstraße 37, 51381 Leverkusen, Deutschland. Sie können sich bei allen Fragen, die den Datenschutz betreffen, jederzeit an den Datenschutzbeauftragten von wkda wenden: z.B. per E-Mail an info@sehrguterpreis.de.
Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://www.sehrguterpreis.de/datenschutz.php.
Die SGP behält sich das Recht vor, die SGP-AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ergänzen, zu ändern oder anzupassen. Auf die Änderungen der SGP-AGB wird ausschließlich auf der Internetseite der SGP hingewiesen. Die geänderten SGP-AGB treten dann mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies den Inhalt im Übrigen unberührt. Die ungültige Regelung wird durch eine solche ersetzt, die dem verfolgten Zweck in rechtlich zulässiger Weise dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort ist 51381 Leverkusen, soweit die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
Ausschließlich zuständiges Gericht für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche ist das Amtsgericht Köln bzw. das diesem übergeordnete Landgericht, soweit die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.